Die Omnicom Holding Germany GmbH und ihre Tochterunternehmen legen nachfolgend ihre Anforderungen und Grundsätze an die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Geschäftspartnern insbesondere zur Einhaltung ethischer und moralischer Standards, des anwendbaren Rechts und zur Integrität fest und erwarten von diesen, dass sie die aufgeführten Prinzipien einhalten und umsetzten.
Die Omnicom Holding Germany GmbH und ihre Tochterunternehmen bekennen sich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte gemäß den in 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN Guiding Principles) und dem Schutz der Umwelt. Sie sehen nachhaltiges und verantwortliches Handeln als eine wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern.
Unsere Lieferanten und Geschäftspartner verpflichten sich zu Folgendem:
Unsere Lieferanten und Geschäftspartner tragen zum Schutz von Menschen und Umwelt im Rahmen ihres Arbeitsumfelds und ihrer Aufgabenerfüllung bei. Alle entsprechenden Gesetze und Vorschriften sowie Vorschriften zum Umweltschutz sind einzuhalten. Unsere Lieferanten und Geschäftspartner sind angehalten, ihre Geschäfte in der Zusammenarbeit mit uns in dem Bewusstsein zu führen, die natürlichen Ressourcen so weit wie möglich zu schonen und energieeffizient zu wirtschaften. Unseren Anspruch haben wir in unserer Energie- und Umweltpolitik festgehalten.
Wir dulden keinerlei Form von Korruption und Bestechung.
Provisionen, Entgelte oder sonstige Vergünstigungen, die das Maß der Geringfügigkeit überschreiten und unseren Geschäftspartnern im Rahmen ihrer Tätigkeit für uns gewährt werden, sind uns unverzüglich offen zu legen.
Unsere Lieferanten und Geschäftspartner halten alle relevanten wettbewerbsrechtlichen Vorgaben ein und vermeiden Handlungen, die den Wettbewerb in unzulässiger Weise beschränken oder beschränken können. Insbesondere treffen sie keine Absprachen und Vereinbarungen, die Preise, Konditionen, Strategien oder Beziehungen mit Auftraggebenden, vor allem die Teilnahme an Ausschreibungen, beeinflussen.
Alle jeweils geltenden Gesetze für den Import und Export von Gütern, Dienstleistungen und Informationen sowie der anwendbaren Embargos und Sanktionen werden eingehalten.
Unsere Lieferanten und Geschäftspartner wahren die Vertraulichkeit der Geschäfts– und Betriebsgeheimnisse, die ihnen von uns oder unseren Kunden anvertraut werden, auch über die vertraglichen Beziehungen hinaus.
Unsere Lieferanten und Geschäftspartner beachten alle jeweils geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere von Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Kunden.
Sie behalten stets die Kontrolle über unsere sensiblen Inhalte und werden sensible Informationen bei der Übertragung und im ruhenden Zustand verschlüsseln und Zugriffsrechte für sensible Information auf das Minimum reduzieren, um mögliche Datenlecks schneller aufspüren zu können.
Unsere Lieferanten und Geschäftspartner respektieren das Know-how, die Patente und Urheberrechte von uns und Dritten. Weder nutzen sie diese, noch geben sie entsprechende Informationen ohne vorherige ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von uns an Dritte weiter.
Wir erwarten ehrliche und genaue Rechnungslegung und Aufzeichnung von Informationen von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, um verantwortungsvolle Geschäftsentscheidungen treffen zu können.
Unsere Lieferanten und Geschäftspartner bringen in geeigneter Art und Weise und in vorgegebenen Zeitabständen ihren Beschäftigten und eigenen Lieferanten und Geschäftspartnern diesen Verhaltenskodex zur Kenntnis und achten auf dessen Einhaltung.
Sofern die Nichteinhaltung festgestellt wird, sind die Geschäftspartner verpflichtet, geeignete Abhilfemaßnahmen zu implementieren.
Für den Fall, dass sich unsere Lieferanten und Geschäftspartner nicht an die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Grundprinzipien halten, behalten wir uns vor, die geschäftlichen Beziehungen durch außerordentliche Kündigung zu beenden.
Wir haben ein Beschwerdemanagement eingerichtet, das unseren Lieferanten und Geschäftspartnern einschließlich der gesamten Lieferkette sowie anderen Externen die Möglichkeit gibt, alle Arten von Beschwerden, einschließlich potenziell illegaler Handlungen und Hinweise auf etwaige Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen wurden, über das bestehende Hinweisgebersystem abzugeben.
Unsere Geschäftspartner dulden keine Benachteiligungen von Personen, die Verstöße gegen die in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Prinzipien melden.
Hinweisgebende können potenzielles Fehlverhalten über unser Hinweisgebersystem CONFDNT melden. Details zu der Abgabe von Hinweisen und deren nachfolgender Behandlung sind unserer Hinweisgeberrichtlinie über diesen Link zu entnehmen.
Erreichen uns begründete Beschwerden, erklären sich die betroffenen Lieferanten und Geschäftspartner bereit, gemeinsam mit uns einen terminierten Maßnahmenplan auszuarbeiten, der zur Beendigung der begründeten Beschwerde führen muss.
Führen diese geplanten und terminierten Maßnahmen nicht oder nicht im anvisierten Zeitrahmen zum definierten Ziel, behalten wir uns vor, die geschäftlichen Beziehungen durch außerordentliche Kündigung zu beenden.
Sofern wir eine unmittelbare Gefahr bezüglich einer der Grundsätze bei Lieferanten und Geschäftspartnern feststellen, werden diese unverzüglich Maßnahmen zur Beendigung einleiten und uns über den Fortschritt der Maßnahmen informiert halten.
Wir behalten uns vor, Lieferanten und Geschäftspartner in jährlichen Abständen bezüglich ihres Lieferkettenmanagements direkt oder durch beauftragte Dritte zu auditieren. Hiervon können sich die Lieferanten und Geschäftspartner durch den Nachweis entsprechender zertifizierter Managementsysteme befreien.
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